Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragener Energieberater und erstelle für Sie Energieausweise für Wohn- u. Nichtwohngebäude auf Basis des Energiebedarfs oder -verbrauchs.
An Stelle des Energieverbrauchsausweises kann ein Energiebedarfsausweis gewählt werden; aber nicht umgekehrt.
Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger.
Mit Inkrafttreten der EnEV 2013 zum 1.5.2014 ist der Verkäufer/Vermieter verpfichtet dem potenziellen Käufer/Mieter spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorzulegen.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Er wird mit den erfassten Gebäude- und Anlagenkomponenten berechnet. Das Ergebnis stellt ein energetisches Qualitätsmerkmal für das betrachtete Gebäude dar. Er ist für alle Gebäudetypen zugelassen und auch als Nachweis gültig.
Sofern kostengünstige Verbesserungen an den energetischen Eigenschaften des Gebäudes möglich sind, müssen sie im Energieausweis angegeben werden.
Endenergie ist die Energie für Heizung (QH) und Warmwasser(QW) die vom Kunden eingekauft wird. Sie wird in kWh pro m² Gebäudenutzfläche u. Jahr umgerechnet. Die Gebäudenutzfläche ist eine aus dem Volumen abgeleitete Größe (Vx0,32).
Primärenergie (QP) berücksichtigt auch die Energieerzeugung (vorgelagerte Prozesskette/Transport) QP=(QH+QW)xPrimärenergieaufwandszahl ep.
Er zeigt im Wesentlichen nur das aktuelle Nutzerverhalten u. ist nur für bestimmte Gebäudetypen zugelassen. Beim Energieverbrauchsausweis wird der Energieverbrauch von mind. 3 vorhergehenden Kalender- oder Abrechnungsjahren zu Grunde gelegt und in kWh pro m² Gebäudenutzfläche u. Jahr umgerechnet.