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Energieausweis

Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragener Energieberater und erstelle für Sie Energieausweise für Wohn- u. Nichtwohngebäude auf Basis des Energiebedarfs oder -verbrauchs.

Ziele des Energieausweises

Ausstellpflicht für:

Keine Ausstellpflicht für:

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, für welche Gebäudekategorie man einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis benötigt:


An Stelle des Energieverbrauchsausweises kann ein Energiebedarfsausweis gewählt werden; aber nicht umgekehrt.

Ausstellanspruch

Gültigkeit

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang ab dem Tag der Ausstellung gültig.


Energiebedarfsausweis

Er wird mit den erfassten Gebäude- und Anlagenkomponenten berechnet. Das Ergebnis stellt ein energetisches Qualitätsmerkmal für das betrachtete Gebäude dar. Er ist für alle Gebäudetypen zugelassen und auch als Nachweis gültig.

Sofern kostengünstige Verbesserungen an den energetischen Eigenschaften des Gebäudes möglich sind, müssen sie im Energieausweis angegeben werden.

Endenergie ist die Energie für Heizung (QH) und Warmwasser(QW) die vom Kunden eingekauft wird. Sie wird in kWh pro m² Gebäudenutzfläche u. Jahr umgerechnet. Die Gebäudenutzfläche ist eine aus dem Volumen abgeleitete Größe (Vx0,32).

Primärenergie (QP) berücksichtigt auch die Energieerzeugung (vorgelagerte Prozesskette/Transport) QP=(QH+QW)xPrimärenergieaufwandszahl ep.


Energieverbrauchsausweis

Er zeigt im Wesentlichen nur das aktuelle Nutzerverhalten u. ist nur für bestimmte Gebäudetypen zugelassen. Beim Energieverbrauchsausweis wird der Energieverbrauch von mind. 3 vorhergehenden Kalender- oder Abrechnungsjahren zu Grunde gelegt und in kWh pro m² Gebäudenutzfläche u. Jahr umgerechnet.