Nachweis für Neubauten (Wohn- u. Nichtwohngebäude)
Bei der Errichtung oder Änderung eines beheizten Gebäudes wird ein Nachweis über
die Einhaltung der EnEV
(Energieeinsparverordnung) gefordert. Dieser Nachweis muss in Form des bedarfsorientierten
Energieausweises vor dem Baubeginn erstellt werden.